BGH Hausmeisterservice
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen BGH Hausmeisterservice (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. der Auftragsbestätigung.
3.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.
3.3 Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert berechnet.
4.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
4.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
4.4 Der Auftraggeber ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.
5.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer rechtzeitig Zugang zu den zu bearbeitenden Objekten zu verschaffen.
5.2 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über besondere Umstände oder Gefahren am Arbeitsort zu informieren.
5.3 Verzögert sich die Leistung aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer Anspruch auf angemessene Entschädigung.
6.1 Vereinbarte Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
6.2 Verzögert sich die Leistung durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, verlängern sich die Fristen angemessen.
6.3 Der Auftraggeber kann vom Vertrag erst zurücktreten, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
7.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der erforderlichen Sorgfalt.
7.2 Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung.
7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.
8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.1 Bei Dauerschuldverhältnissen gelten die im Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: Februar 2026